Werk Berlin

MITARBEITERINFORMATIONEN.

MITARBEITERINFORMATIONEN.

Mitarbeiter-Info-Seite des BMW Group Werk Berlin.

Liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,

herzlich willkommen auf der Mitarbeiter-Info-Seite des BMW Group Werk Berlin. Sie erhalten hier, parallel zu den  bestehenden Informationskanälen, aktuelle Informationen aus dem BMW Group Werk Berlin.

Diese Seite wird ständig aktualisiert. Informieren Sie sich daher bitte regelmäßig auf dieser Plattform.

Alles Gute für Sie und Ihre Familien, bleiben Sie gesund.

Letzte Aktualisierung: 16. Juli 2020

Halten Sie sich immer auf dem aktuellen Stand der Entwicklungen in Ihrem Urlaubsgebiet und den daraus resultierenden Einschätzungen der Behörden. Ist Ihr Urlaubsziel ein Risikogebiet oder wird es während Ihres Aufenthalts zum Risikogebiet erklärt, müsen Sie laut Behörden nach Ihrer Rückkehr nach Deutschland zwei Wochen in Quarantäne. Das hat unter Umständen Auswirkungen auf Ihren Arbeitsbeginn.

Die BMW Group hat zusammen mit dem Sozialpartner dafür klare Regeln formuliert.

  • Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden aufgefordert, Privatreisen in ausgewiesene Risikogebiete nach Möglichkeit zu unterlassen.
  • Eine unter Umständen gesetzlich erforderliche Quarantäne bei der Rückkehr nach Deutschland erfolgt auf eigene Kosten.
  • Sollten BMW AG Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter (inkl. Zeitarbeitskräfte sowie Teilnehmer/innen an Nachwuchsprogrammen) in ein Risikogebiet reisen, dürfen sie nach der Rückkehr nach Deutschland zunächst die BMW Liegenschaften in keinem Fall betreten!
  • Um in diesem Fall die Tätigkeit auf BMW Liegenschaften wieder aufnehmen zu können, verlangt die BMW Group einen negativen PCR-Test, der 5 Tage nach der Rückkehr nach Deutschland vorgenommen wurde. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden dringend gebeten, für diesen Test und die Ergebnisse genügend Vorlauf vor Arbeitsbeginn einzuplanen (mindestens eine Woche).
  • Gesetzliche Vorschriften zur häuslichen Quarantäne sind hiervon getrennt und zusätzlich zu beachten. Die BMW Group regelt nur das, was für die Arbeitsaufnahme auf BMW Group Liegenschaften erforderlich ist.

Weiterführende Informationen:

Im Werk Berlin setzen wir unsere Strategie zur Bewältigung der Corona-Pandemie konsequent fort und fahren die Produktion unter Einhaltung der Hygiene- und Schutzmaßnahmen und entsprechend der Versorgungssituation schrittweise wieder hoch.

Bereits ab dem 27. April werden folgende Bereiche den Betrieb wieder aufnehmen:

  • Lackiererei 2
  • Mechanische Fertigung Südgelände

Die Mitarbeiter der entsprechenden Bereiche wurden durch ihre Führungskraft bereits informiert. 


Am 4. Mai folgen die Bereiche:

  • Fahrzeugmontage Grundbänder 3, 4 und 7
  • Motorenmontageband 5
  • Lackiererei 3 und Galvanik
  • Fahrwerk (Mechanische Fertigung, Schweißerei, KTL, Pulver)
  • PKW-Bremsscheibenfertigung

Update: Folgende Bereiche nehmen die Arbeit zum 18. Mai wieder auf: 

  • Fahrzeugmontage Grundbänder 1 und 2
  • Motorenmontagebänder 1, 3 und 4
    Hinweis: Am Motorenmontageband 4 werden in der Kalenderwoche 20 aufgrund von Umtaktungen vor dem Produktionsstart Schulungsmaßnahmen stattfinden.       

In der Logistik sowie allen weiteren Bereichen erfolgt die Information über die Führungskräfte.

Um die Infektionsgefahr im Werk weitestgehend zu minimieren, werden in einigen Bereichen Schichtbeginn und -ende angepasst. Details finden Sie hier online oder erhalten diese über Ihre Führungskraft. Achten Sie bitte darauf, dass Sie erreichbar sind.

Vorbereitungen für einen sicheren Wiederanlauf.

Für den größtmöglichen Schutz haben Unternehmen und Betriebsrat umfassende Regelungen vereinbart. Diese enthalten Verhaltensregeln sowie Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Für deren Umsetzung sind bereits zahlreiche Vorbereitungen im Werk getroffen worden. An Ihrem ersten Arbeitstag werden Sie von Ihrer Führungskraft zu allen Maßnahmen unterwiesen und über Neuerungen informiert.

BMW Gesundheitsdienst: 030 – 3396 - 2400

Personal Services: 030-3396-17000

Leitfaden für das Arbeiten in Zeiten von Corona.

Den Leitfaden können Sie sich hier herunterladen:

Produktionsvorstand Milan Nedeljković

Videobotschaft vom Produktionsvorstand Milan Nedeljković zum Wiederanlauf der Produktion.

+++ Produktion orientiert sich an der Kundennachfrage +++ Zahlreiche Maßnahmen zum Schutz der Mitarbeiter +++ Erfolg dieser Maßnahmen hängt auch von Ihrem Verhalten ab +++ Gemeinsam können wir diese herausfordernde Situation bewältigen +++

Arbeiten in Zeiten von Corona - Thumbnail

Erklärvideo: BMW Group Werke treffen Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter/Innen.

Für den Wiederanlauf der Werke hat die BMW Group umfangreiche Schutzmaßnahmen getroffen, um das Infektionsrisiko für MitarbeiterInnen zu minimieren. Ein Video erklärt die wichtigsten Regeln für die Zusammenarbeit. Hygiene und Abstandsregeln haben dabei Priorität.

Q&A zum Coronavirus.

Coronaviren wurden erstmals Mitte der 60er Jahre identifiziert. Sie können sowohl Menschen als auch verschiedene Tiere infizieren, darunter Vögel und Säugetiere. Coronaviren verursachen in Menschen verschiedene Krankheiten, von gewöhnlichen Erkältungen bis hin zu gefährlichen oder sogar potenziell tödlich verlaufenden Krankheiten.

Die Erkrankung durch das neue Coronavirus wird als Covid-19 bezeichnet. Nach einer Inkubationszeit von zwei bis 14 Tagen (laut WHO und RKI im Durchschnitt 5 – 6 Tage) können folgende Symptome auftreten: Husten, Schnupfen, Halskratzen und Fieber. Einige Betroffene leiden auch an Durchfall. Bei einem Teil der Patienten scheint das Virus mit einem schwereren Verlauf einherzugehen und zu Atemproblemen und Lungenentzündung zu führen.

Nach bisherigem Erkenntnisstand hat eine Infektion mit dem Coronavirus bei gesunden Menschen meistens einen milden Verlauf.

Während der Grippewelle 2017/2018 gab es in Deutschland ca. 334.000 gemeldete Erkrankungsfälle und 25.100 Todesfälle.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Sinnhaftigkeit einer Grippeschutzimpfung hin. Influenza ruft ähnliche Symptome wie Covid-19 hervor. Unabhängig von dem persönlichen Schutzeffekt trägt die Impfung auch zur Vermeidung unnötiger Verdachtsfälle und Belastungen von Gesundheitseinrichtungen bei.

Es gibt bisher keine verlässlichen Daten zur Dauer der Ansteckungsgefahr von Erkrankten. Da z.B. in Deutschland bereits der Verdacht auf eine Erkrankung am neuen Coronavirus meldepflichtig ist, übernehmen die Gesundheitsbehörden das Management der Verdachts- und Erkrankungsfälle.

Derzeit gilt als nicht mehr infektiös, wer infolge einer häuslich behandelten COVID-19 Erkrankung mindestens 14 d seit Symptombeginn in häuslicher Isolierung war und mindestens 48 h symptomfrei ist. (Kriterien der häuslichen Entisolierung nach RKI).

Wie bei der Grippe und anderen akute Atemwegsinfektionen schützen Husten- und Nies-Etikette, gute Händehygiene sowie Abstand zu Erkrankten (ca. 1 bis 2 Meter) auch vor einer Übertragung des neuen Coronavirus. Diese Maßnahmen sind in Anbetracht der Grippewelle aber überall und jederzeit angeraten.

Häufiges und gründliches Händewaschen bietet einen wichtigen Schutz vor Virusinfektionen. Dabei sollten die Hände mit Seife circa 30 Sekunden sorgfältig, auch zwischen den Fingern, gesäubert werden. Es sollte außerdem vermieden werden, mit den Händen in das Gesicht zu fassen und Augen, Nase und Mund zu berühren. Auch auf Händeschütteln soll verzichtet werden.

Hygienisch husten und niesen:

Da die Handhygiene so bedeutsam für einen guten Virenschutz ist, sollte nicht in die Hand, sondern in den Ärmel gehustet werden. Außerdem sollte beim Husten und Niesen Abstand zu umstehenden Personen gehalten werden. Gebrauchte Papiertaschentücher sollten unmittelbar entsorgt und danach gründlich die Hände gereinigt werden.

Es scheinen bisher ältere Menschen und Menschen mit bereits bestehenden Erkrankungen (wie Diabetes und Herzkrankheiten) sowie Raucher ein höheres Risiko zu haben, schwere Krankheiten zu entwickeln.

Schwangere scheinen der WHO und deren Daten aus China zufolge kein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf zu haben.

Basierend auf den bisher vorliegenden wenigen Untersuchungen und Fallberichten aus China zu Immunreaktionen bei Neugeborenen kann eine Übertragung im Mutterleib nicht ausgeschlossen werden. In den meisten Fällen zeigen die Kinder COVID-positiver Mütter nach der Geburt keine Krankheitszeichen.

Bislang sind nur einzelne Fälle von Erkrankungen bei Neugeborenen beschrieben, die möglicherweise Folge einer Infektion im Mutterleib sind.

Eine Übertragung auf das neugeborene Kind ist über den engen Kontakt und eine Tröpfcheninfektion möglich. Bisher gibt es keine Nachweise von SARS-CoV-2 in der Muttermilch. Die Datenlage ist derzeit aber noch nicht ausreichend, um diese und andere Fragen zu COVID-19 in der Schwangerschaft sicher zu beantworten.

Bisherigen Daten nach, die meist aus China stammen, ist noch unklar, ob Kinder weniger an COVID-19 erkranken als Erwachsene. Die Symptomatik der Erkrankung bei Kindern scheint jedoch häufig geringer ausgeprägt als bei Erwachsenen, obwohl auch, insbesondere bei jüngeren Kindern, schwere Verläufe vorkommen können.

Zum tatsächlichen Beitrag von Kindern und Jugendlichen an der Transmission in der Bevölkerung liegen keine Daten vor. Zu Beginn der Pandemie in China wurden vor allem Übertragungen unter Erwachsenen nachgewiesen, später kam es auch zu Infektionen bei Kindern. Aufgrund der hohen Kontagiosität des Virus, dem engen Kontakt zwischen Kindern und Jugendlichen untereinander und dem häufigeren Verlauf ohne Symptome erscheint es plausibel, dass Übertragungen stattfinden.

Insbesondere in einem fortgeschrittenen Stadium der Pandemie, bei dem bereits viele -auch unerkannte- Infektionen auftreten, scheint die Übertragung durch Kinder und Jugendliche eine Rolle zu spielen.

Kinder und Jugendliche sollten ebenso wie Erwachsene darauf achten, zu anderen einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu halten. Die Übertragungswahrscheinlichkeit ist im Freien geringer als in geschlossenen Räumen. Auch für Kinder und Jugendliche gilt, dass sich nicht mehr als zwei Personen treffen sollen. Kinder und Jugendliche, die keinen Abstand zu anderen halten können oder wollen, sollten zu Hause bleiben. Kranke Kinder und Jugendliche sollen zu Hause bleiben und bei Bedarf ärztlich behandelt werden.

Ihre individuelle Situation (genaue Tätigkeit, evtl. Vorerkrankungen) besprechen Sie bitte in einem persönlichen ärztlichen Beratungsgespräch mit ihrem betreuenden gynäkologischen Facharzt. Die bisherige wissenschaftliche Datenlage zu SARS-CoV-2 ist begrenzt, aktuell gibt es keine Hinweise auf eine Übertragung von der Mutter auf das Kind während der Schwangerschaft. Für gezielte Fragen bezüglich eines arbeitsplatzspezifischen Risikos wenden sich bitte an ihren zuständigen BMW Bereichsarzt.

Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat kürzlich Informationen zum Mutterschutz in Zusammenhang mit dem Coronavirus Covid-19 veröffentlicht. Auf dieser Basis gilt für schwangere Frauen bis auf weiteres ein Beschäftigungsverbot, sofern die Arbeit nicht an einem Arbeitsplatz ohne Infektionsgefährdung durch Covid-19 ausgeübt werden kann.

Uns ist wichtig ausdrücklich zu erwähnen, dass es sich hierbei um eine Vorsichtsmaßnahme nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) handelt und auch basierend auf den Informationen des bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales keine erhöhte Ansteckungsgefahr durch Covid-19 im Vergleich zur Ansteckungsmöglichkeit durch eine Influenza vorliegt.

Eine spezielle medikamentöse Therapie gegen das neuartige Coronavirus steht derzeit nicht zur Verfügung. Es erfolgt eine Behandlung der Symptome.

Die Beschränkung sozialer Kontakte soll Übertragungsketten und die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus verlangsamen. Ein Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen vermindert das Risiko einer Übertragung von SARS-CoV-2.

Das Virus wird vor allem durch direkten Kontakt zwischen Menschen (z.B. im Gespräch) durch kleine Tröpfchen übertragen. Eine infizierte Person steckt durchschnittlich 2-3 weitere Menschen an. Eine Übertragung durch eine infizierte Person kann auch schon bis zu zwei Tage vor Symptombeginn stattfinden, oder bei einem sehr milden Verlauf der Erkrankung.

Eine rasche Ausbreitung des Virus würde insbesondere eine Gefährdung für ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen bedeuten. Personen, die zu diesen Risikogruppen gehören, erkranken häufiger schwer und eine stationäre oder sogar intensivmedizinische Behandlung kann dann erforderlich sein.

Erkranken viele Menschen gleichzeitig, besteht die Gefahr eines Engpasses im Gesundheitswesen (Zahl der Krankenhausbetten, medizinisches und pflegerisches Personal) sodass die Kapazitäten nicht ausreichen, um alle Patienten zu versorgen. Personen mit anderen Erkrankungen können dann möglicherweise nicht mehr im Krankenhaus behandelt werden. Dies gilt es gerade bei einem ohnehin schon über die Maßen belasteten Gesundheitssystem zu vermeiden.

Es sind prinzipiell 2 Situationen zu unterscheiden:

  1. Eigenschutz. Es gibt keine wissenschaftlichen Beleg dafür, dass Masken die Allgemeinbevölkerung vor einer Ansteckung schützen.
  2. Fremdschutz: Personen, die erkrankt oder infiziert sind, können durch geeignete Masken das Risiko einer Weitergabe an andere Menschen reduzieren.

Betroffene mit Symptomen einer Atemwegserkrankung sollten ärztlichen Rat einholen und nach einem SARS-CoV-2 Test fragen wenn

  • man in den letzten zwei Wochen Kontakt hatte zu einem Erkrankten, bei dem im Labor eine COVID-19-Diagnosegestellt wurde
  • Vorerkrankungen bestehen oder die Atemwegserkrankung schlimmer wird (Atemnot, hohes Fieber etc.)
  • man bei der Arbeit oder ehrenamtlichen Tätigkeit mit Menschen in Kontakt kommt, die ein hohes Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf haben (z.B. im Krankenhaus oder der Altenpflege).

Wichtig ist, vorher anzurufen!

Kündigen Sie Ihren Praxis-/Krankenhaus-Besuch an und schildern Sie, dass Sie in der betroffenen Region waren oder Kontakt mit einer erkrankten Person hatten und entsprechende Symptome (z.B. Fieber) haben.

Eine Labordiagnostik sollte nur bei Krankheitszeichen zur Klärung der Ursache durchgeführt werden. Wenn man gesund ist, sich aber noch in der Inkubationszeit befindet (kann bis zu 14 Tage betragen), sagt ein negativer Test auf COVID-19 nichts darüber aus, ob man doch noch krank werden kann. Zudem werden die Laborkapazitäten unnötig belastet.

Die Stabilität von Coronaviren in der Umwelt hängt von vielen Faktoren wie Temperatur, Luftfeuchtigkeit und Beschaffenheit der Oberfläche sowie vom speziellen Virusstamm und der Virusmenge ab. Im Allgemeinen sind humane Coronaviren nicht besonders stabil auf trockenen Oberflächen. In der Regel erfolgt die Inaktivierung in getrocknetem Zustand innerhalb von Stunden bis wenigen Tagen. Wissenschaftliche Untersuchungen zu dem Thema finden unter experimentellen Bedingungen statt und können nicht das realistische Übertragungsrisiko im Alltag widerspiegeln.

Bei Coronaviren, die respiratorische Erkrankungen verursachen können, erfolgt die Übertragung primär über Sekrete des Respirationstraktes. Gelangen diese infektiösen Sekrete an die Hände, die dann beispielsweise das Gesicht berühren, ist es möglich, dass auch auf diese Weise eine Übertragung stattfindet. Deshalb ist eine gute Händehygiene wichtiger Teil der Prävention. Hingegen ist eine Übertragung über unbelebte Oberflächen bisher nicht dokumentiert. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 über Oberflächen, die nicht zur direkten Umgebung eines symptomatischen Patienten gehören, wie z.B. importierte Waren, Postsendungen oder Gepäck, erscheint daher unwahrscheinlich. Generell ist das gründliche Händewaschen ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Hygiene und kann vor einer Vielzahl weiterer Infektionen wie z.B. Magen-Darm Erkrankungen schützen.

Unter Kontaktpersonen sind Personen zu verstehen, die einen Kontakt zu einem bestätigten Infektionsfall Covid-19 hatten. Die Identifikation von Kontaktpersonen und Ableitung von notwendigen Maßnahmen wird in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und bezogen auf das Arbeitsumfeld mit dem BMW Gesundheitsdienst vorgenommen. Sollten Sie eine definierte „Kontaktperson“ sein, werden Sie unmittelbar proaktiv entweder durch Ihre Führungskraft, den Gesundheitsdienst oder das Gesundheitsamt informiert.

Zunächst ändert sich für Sie nichts. Beachten Sie weiterhin die grundsätzlich empfohlenen Hygiene- und Verhaltensregeln.

Sollte die „Kontaktperson“ zu der Sie Kontakt hatten Symptome entwickeln oder positiv auf Covid-19 getestet werden, werden Sie entsprechend des oben beschriebenen Prozesses kontaktiert.

Im Falle eines positiven Befundes werden die Kontakt-personen des Erkrankten identifiziert und kontaktiert. Zusätzlich werden präventive Maßnahmen eingeleitet (z.B. Homeoffice).

Ein Test auf das Coronavirus wird – wenn notwendig – durch die Gesundheitsämter veranlasst. Sollten Sie bisher nicht als Kontaktperson identifiziert worden sein, besteht vorerst kein Grund zur Sorge.

Bitte informieren Sie Ihre Führungskraft sowie Ihren zuständigen BMW Gesundheitsdienst telefonisch und besprechen Sie das weitere Vorgehen.

Im bestätigten Fall einer Covid-19-Erkrankung während der Kurzarbeitsphase, senden Sie zunächst bitte gemäß Regelprozess Ihre Krankmeldung an den Arbeitgeber.

Zusätzlich kontaktieren Sie bitte den zuständigen BMW-Gesundheitsdienst und informieren diesen über Ihre Covid-19-Erkrankung.

Wenn BMW Group Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter Kontakt zu einer Person hatten, die bestätigt mit Covid-19 infiziert ist, sollen sie sich möglichst schnell mit dem lokalen BMW Group Gesundheitsdienst oder einem Arzt telefonisch in Verbindung setzen.

Bis das weitere Vorgehen geklärt ist, sollte man sich selbst isolieren, d.h. zuhause bleiben, alle engen Kontakte unter 2 Metern meiden und gute Händehygiene einhalten.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Krankenkassen haben die Regelung zur telefonischen Krankschreibung von Patienten ausgeweitet: Ärzte dürfen die entsprechende Bescheinigung zur Arbeitsunfähigkeit (AU) jetzt für 14 Tage ausstellen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine leichte Erkrankung der oberen Atemwege handelt. Die 14-Tage-Regel gilt zunächst bis zum 23. Juni.

Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an Ihren betreuenden Hausarzt.

Als Kontaktperson zu einem symptomlosen Rückkehrer aus Risikogebieten bestehen für Sie zunächst keine Einschränkungen. Bitte achten Sie dennoch verstärkt auf die allgemeinen Hygiene- und Verhaltensregeln. Sobald jedoch der Rückkehrer aus einem Risikogebiet Symptome eines Atemwegsinfektes zeigt, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt zum BMW Gesundheitsdienst oder Ihrem Hausarzt auf. Ab diesem Zeitpunkt greift auch für Sie die 14 tägige Homeoffice-Regelung.

Im Falle einer bestätigten COVID-19 Infektion bzw. bei symptomatischen begründeten Verdachtsfällen bestimmt die Gesundheitsbehörde bzw. der betreuende Arzt das Ende der Quarantäne nach strengen medizinischen Kriterien.

Falls in diesen Fällen eine ambulante Behandlung erfolgt, muss für das Ende der häuslichen Quarantäne Symptomfreiheit seit mindestens 48 h bestehen.

Wenn die Behandlung daheim stattgefunden hat, müssen seit Symptombeginn mind. 14 Tage vergangen sein. Nach Entlassung aus stationärer Behandlung sind weitere 14 Tage häusliche Selbstisolation erforderlich.

In allen anderen Fällen, wenn 14 Tage ohne Auftreten von Symptomen verstrichen sind, kann der Mitarbeiter ohne Einschränkungen zum regulären Arbeitsplatz zurückkehren (dies gilt auch für Kontaktpersonen der Kategorie I sofern keine weitere Auflagen der Gesundheitsbehörden erteilt worden sind).

Prinzipiell gilt: Von den betroffenen Kollegen geht nach Entisolierung bzw. Ablauf der symptomfreien Quarantänezeit keine Infektionsgefahr mehr aus.

Bitte beachten Sie weiterhin die üblichen Hygiene- und Verhaltensregeln (Mindestabstand von 1,5 m, Husten- und Niesetikette, korrekte Handhygiene/Händewaschen).

In der Selbstquarantäne beachten Sie bitte die geltenden Hygiene- und Verhaltensregeln (siehe auch weiter unten) und reduzieren Sie den Kontakt mit weiteren Personen so weit wie möglich (z.B. Fitnessstudio, ÖPNV, Konzerte, Menschenansammlungen, Besuche u.a.). Im Haushalt sollte nach Möglichkeit eine zeitliche und räumliche Trennung von anderen Haushaltsmitgliedern erfolgen. Eine „zeitliche Trennung“ kann z.B. dadurch erfolgen, dass die Mahlzeiten nicht gemeinsam, sondern nacheinander, eingenommen werden. Eine räumliche Trennung kann z.B. dadurch erfolgen, sich in einem anderen Raum als die anderen Haushaltsmitglieder aufzuhalten. Wenn möglich Nutzung getrennter Toiletten. Haushaltsgegenstände wie Geschirr, Gläser, Besteck, Bettzeug oder Handtücher sollten nicht geteilt werden und nach Benutzung gründlich mit Wasser und Seife bzw. Waschmittel gewaschen werden. Einkäufe und Besorgungen sollten auf das Minimum reduziert oder falls möglich durch jemand anderen durchgeführt werden. Bei Rückkehr nach Hause sollten Sie entsprechend der Hygienehinweise Hände waschen und Ihre Kleidung wechseln.

Enger Körperkontakt sollte vermieden werden und für eine gute Belüftung der Wohn- und Schlafräume sollte gesorgt werden. Kontaktoberflächen wie Tisch oder Türklinken sollten regelmäßig mit Haushaltsreiniger gereinigt werden.

Sollten Sie Symptome wie Fieber, Husten und Atemnot verspüren, kontaktieren Sie bitte umgehend telefonisch einen Arzt und informieren im Anschluss den BMW Group Gesundheitsdienst.

Grundsätzlich gilt auch für diese Kolleginnen und Kollegen zwei Wochen Selbstquarantäne. Alle damit verbundenen Fragestellungen sind mit der Führungskraft und dem zuständigen Personalwesen zu klären.

Normalerweise ist für Nachwuchszielgruppen (ausgenommen Doktoranden) aufgrund des bestehenden Ausbildungscharakters Mobilarbeit nicht möglich. In der aktuellen Situation kann es auch für Nachwuchszielgruppen erforderlich sein, dass diese mobil arbeiten. Dies ist in Einzelfällen - z. B. wenn ein Praktikant eine Kontaktperson ist -zulässig.

Grundsätzlich gelten wie bei anderen infektiösen Erkrankungen die allgemeinen Hygiene- und Verhaltenshinweise. (siehe Punkt Händehygiene etc.)

Solange Ihr Kind symptomfrei ist und Sie selbst ebenfalls keine Symptome zeigen, gelten für Sie keine Einschränkungen. In Abstimmung mit Ihrer Führungskraft und entsprechend der geltenden Betriebsvereinbarung zu Mobilarbeit können Sie selbstverständlich von zu Hause arbeiten. Sobald bei Ihrem Kind oder Ihnen innerhalb von vierzehn Tagen Symptome erkennbar sind, nehmen Sie bitte telefonisch Kontakt mit einem Arzt und Ihrem zuständigen Gesundheitsdienst auf.

Meetings sind unter Einhaltung des Informations- und Datenschutzes, soweit nicht absolut zwingend erforderlich, digital abzuhalten.

Achten Sie generell auf einen Mindestabstand von 1,5 Meter. Ziehen Sie die Sitzplätze auf Arbeitsflächen soweit als möglich auseinander. Lassen Sie Plätze frei.

Halten Sie diesen Mindestabstand von 1,5 Metern auch in Aufenthaltsräumen bzw. bei Pausenaktivitäten ein.

Vermeiden Sie es, sich in Schlangen anzustellen (z.B. vor Aufzügen). Halten Sie im Zweifel auch hier einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein.

Sollten Mitarbeiter davon betroffen sein, dass ihr/e Kind/er ihre Einrichtung (Schule, Kindergarten etc.) nicht besuchen können, sind in Abstimmung mit der Führungskraft und dem Personalmanagement die bestehenden Arbeitszeitinstrumente (z.B. Abbau Zeitkonto, Urlaub, Mobilarbeit) anzuwenden.

Bitte klären Sie zunächst mit Ihrer Führungskraft, ob eine persönliche Anwesenheit erforderlich ist oder Sie Ihre Aufgaben im Homeoffice erledigen können. Wenn das Pendeln zwingend erforderlich ist, machen Sie sich mit den lokalen behördlichen Bestimmungen vertraut und befolgen diese strikt. Es ist nur Pendeln zu beruflichen Zwecken erlaubt. Dies schließt Tages-, Wochen- und Blockpendler (projekthaftes Arbeiten und Aufenthalt über mehrere Wochen an verschiedenen Tätigkeitsstätten) ein. Wir weisen nochmals darauf hin, dass internationale Dienstreisen bis auf weiteres auszusetzen sind.

Wir empfehlen, dass Sie neben Ihrem Mitarbeiterausweis die allgemeine Arbeitgeberbestätigung mitführen, um bei Kontrollen den triftigen Grund für Ihre Fahrt nachweisen zu können. Im Sinne eines bestmöglichen Schutzes Ihrer Kolleginnen und Kollegen achten Sie bitte, insbesondere wenn Sie aus einem ausgewiesenen Risikogebiet pendeln, auch im privaten Umfeld auf die empfohlenen Hygiene- und Abstandsregelungen.

Das Auswärtige Amt hat eine weltweite Reisewarnung ausgesprochen:

Vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland wird bis mindestens Ende April 2020 gewarnt, da mit starken und weiter zunehmenden drastischen Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr, weltweiten Einreisebeschränkungen, Quarantänemaßnahmen und der Einschränkung des öffentlichen Lebens in vielen Ländern zu rechnen ist. Das Risiko, dass Sie Ihre Rückreise aufgrund der zunehmenden Einschränkungen nicht mehr antreten können, ist in vielen Destinationen derzeit hoch.

Noch im Ausland befindliche Touristen sollten zurückreisen, solange es noch Reisemöglichkeiten gibt. Es wird zusätzlich dringend von Privatreisen in Risikogebiete abgeraten, bezüglich dortiger Einschränkungen in der Mobilität sowie unabsehbarer Auswirkungen lokaler behördlicher Maßnahmen (Sperrungen, Quarantäne-maßnahmen, Temperaturmessungen, Meldeauflagen, Einschränkungen im Gesundheitssystem am Reiseziel, etc.).

Stornokosten oder sonstige anfallende Kosten werden von der BMW Group nicht erstattet.

Bitte beachten Sie die Reisewarnung des Auswärtigen Amtes (siehe oben).

Die Einstufung von Risikogebieten kann sich tagesaktuell nach der Bewertung des medizinischen Risikos sowie lokaler Maßnahmen ändern. Bitte informieren Sie sich tagesaktuell über entsprechende Einstufungen auf der Corona-Info-Seite.

Prognosen über diese Veränderungen und damit zusammenhängende Empfehlungen zu Planungen oder Stornierungen von Privatreisen können wir als Unternehmen nicht geben.

Sollte Ihr Reiseziel während Ihres Aufenthaltes als Risikogebiet eingestuft werden, gelten nach Ihrer Rückkehr die entsprechenden grundsätzlichen Regelungen zur Selbst-Quarantäne (analog der Regelung zu Dienstreisen).

Sollte für Sie die Rückkehr von einer Privatreise nicht möglich sein, so ist Urlaub, Gleitzeit oder unbezahlte Freistellung zu nutzen. Bitte kontaktieren Sie in jedem Fall ihre Führungskraft zur Klärung.

Es wird dringend von Privatreisen in Risikogebiete abgeraten. Diese führen in jedem Fall bei Rückkehr zu einer vierzehntägigen Selbstquarantäne.

Für Zeiten der Selbstquarantäne, die nicht vollständig durch Mobilarbeit abgedeckt werden können, erfolgt eine unbezahlte Freistellung, wenn bereits bei Reiseantritt das Gebiet als Risikogebiet definiert war.

Darüber hinaus ist zu beachten, dass in Risikogebieten mögliche Einschränkungen zu erwarten sind, z.B. in der Mobilität. Daneben kann es zu unabsehbaren Auswirkungen lokaler behördlicher Maßnahmen kommen (Sperrungen, Quarantänemaßnahmen, Temperaturmessungen, Meldeauflagen, Einschränkungen im Gesundheitssystem am Reiseziel, etc.). Stornokosten oder sonstige anfallende Kosten werden von der BMW Group nicht erstattet.

BMW Group Experten beobachten die Lage kontinuierlich und wägen sorgfältig mögliche Maßnahmen ab. Priorität hat in jedem Fall der Schutz der Mitarbeiter. Notwendige Maßnahmen werden bei jeglicher Lageänderung zeitnah abgestimmt, entschieden und umgesetzt.

Die BMW Group verfolgt Hinweise deutscher und internationaler Behörden. Wir stehen im direkten Austausch mit dem Auswärtigen Amt. Generell stellen die behördlichen Hinweise Empfehlungen dar. Die BMW Group trifft grundsätzlich eigene Maßnahmen unter sorgfältiger Beachtung der jeweils aktuellen Bewertungen.

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